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SCHULUNG NACH §4 LMHV
In der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) wird eine einmalige Schulung für Personen gefordert, die einen Lebensmittelbetrieb führen wollen und keine Ausbildung in diesem Bereich nachweisen können.
Wir führen seit vielen Jahren die Schulung mit den in §4 LMHV beschriebenen Inhalten durch, vor Ort beim Kunden, über Seminaranbieter wie z.B. die IHK.
Die Teilnahme an der Hygieneschulung wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Sie haben Interesse? Schreiben Sie uns und wir finden den passenden Termin für Sie.
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